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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Hochzeitsfotografie und Hochzeitsvideografie der centual GmbH. Damit von Anfang an klar ist, was ihr bekommt – und was passiert, wenn etwas dazwischenkommt.

Stand: September 2026

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Foto- und Videodienstleistungen zwischen der centual GmbH, Marchetsreut 20, 94157 Perlesreut, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Passau unter HRB 12172, USt-IdNr. DE361653930 (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer tritt für diese Leistungen unter der Bezeichnung „Vincent Würzinger Photography“ auf.

Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Bei Hochzeiten sind in der Regel beide Eheleute gemeinsam Auftraggeber; sie haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen in Textform ausdrücklich zu. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

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§ 2 Vertragsschluss und Reservierung des Termins

Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website ist unverbindlich und stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot des Auftragnehmers in Textform (E-Mail, unterzeichnetes Vertragsdokument) annimmt.

Der Hochzeitstermin wird erst dann verbindlich für den Auftraggeber reserviert, wenn zusätzlich die Anzahlung nach § 5 beim Auftragnehmer eingegangen ist. Bis dahin bleibt der Termin für andere Anfragen frei. Geht die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ein, kann der Auftragnehmer den Vertrag in Textform beenden und den Termin anderweitig vergeben.

Pro Datum begleitet der Auftragnehmer nur eine Hochzeit. Der reservierte Termin wird ab Eingang der Anzahlung nicht mehr anderweitig angeboten.

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§ 3 Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Maßgeblich sind insbesondere das vereinbarte Paket, die Begleitdauer in Zeitstunden, der Leistungsort und etwaige Zusatzleistungen.

Die vereinbarte Begleitdauer läuft ab dem vereinbarten Beginn durchgehend ab. Pausen und Wartezeiten während der Begleitung (z. B. zwischen Sektempfang und Kuchenanschnitt) zählen zur Begleitzeit.

Der Auftragnehmer arbeitet dokumentarisch und in seinem charakteristischen Bild- bzw. Schnittstil. Bildauswahl, Bildschnitt, Farbgebung und Bearbeitung liegen in seinem künstlerischen Ermessen. Ein Anspruch auf bestimmte Motive, Perspektiven, Bearbeitungsstile oder Filter besteht nicht, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Angaben zur Anzahl der Aufnahmen (Richtwert: etwa 50 bis 100 bearbeitete Bilder je Stunde Begleitung) sind unverbindliche Erfahrungswerte und keine zugesicherte Mindestmenge. Die tatsächliche Anzahl hängt vom Ablauf, von der Anzahl der Gäste und von den Lichtverhältnissen ab.

  • Fotografie: Lieferung bearbeiteter Bilder in voller Auflösung über die Online-Galerie nach § 11.
  • Videografie: Lieferung der im Angebot genannten Filmfassungen (z. B. Highlightclip von etwa einer Minute, Highlightfilm von etwa drei bis fünf Minuten, längerer Hochzeitsfilm) über die Online-Galerie.
  • Drohnenaufnahmen nur, soweit ausdrücklich vereinbart und am Aufnahmetag rechtlich sowie wetterbedingt zulässig und durchführbar.

Drohnenaufnahmen setzen voraus, dass der Aufstieg am Leistungsort rechtlich erlaubt ist und alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen vorliegen. Ist ein Aufstieg aus rechtlichen, behördlichen, sicherheits- oder wetterbedingten Gründen nicht möglich, entfällt diese Teilleistung ersatzlos; ein gesondert dafür ausgewiesenes Entgelt wird in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Bei Videoproduktionen darf der Auftragnehmer nur Musik verwenden, für die eine entsprechende Lizenz vorliegt. Musikwünsche des Auftraggebers können nur berücksichtigt werden, wenn sie lizenzrechtlich zulässig sind. Besteht der Auftraggeber auf nicht lizenzierbarer Musik, wählt der Auftragnehmer ersatzweise eine passende lizenzierte Alternative.

Der Auftragnehmer arbeitet am Hochzeitstag grundsätzlich allein – entweder als Fotograf oder als Videograf. Die gleichzeitige Erbringung beider Leistungen ist nur möglich, wenn im Angebot ausdrücklich eine zweite Person vorgesehen ist. Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Zweitfotograf, Assistenz, Partner aus seinem Netzwerk) einsetzen.

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§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens im Detailgespräch etwa drei bis vier Wochen vor dem Termin, den Ablaufplan, die Adressen aller Leistungsorte und einen festen Ansprechpartner vor Ort mit, der den Ablauf kennt und insbesondere die Gruppenaufnahmen koordiniert.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu allen Leistungsorten hat und dort fotografieren bzw. filmen darf. Erforderliche Erlaubnisse Dritter – insbesondere von Kirche, Standesamt, Location oder Grundstückseigentümer, einschließlich etwaiger Beschränkungen während der Trauung – holt der Auftraggeber ein und teilt dem Auftragnehmer bekannte Einschränkungen vorab mit. Kann der Auftragnehmer aus solchen Gründen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, berührt das den Vergütungsanspruch nicht.

Der Auftraggeber informiert seine Gäste darüber, dass an der Veranstaltung Foto- bzw. Videoaufnahmen angefertigt werden, und weist auf die Möglichkeit hin, der Anfertigung von Aufnahmen zu widersprechen.

Bei einer Begleitung von mehr als fünf Stunden stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Verpflegung sowie Getränke zur Verfügung. Bei Begleitung in die späten Nachtstunden gilt dies entsprechend.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert oder verhindert das die Leistung, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt bestehen.

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§ 5 Vergütung, Anzahlung und Zahlung

Es gilt die im Angebot ausgewiesene Vergütung. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rabatte, die an einen bestimmten Hochzeitsjahrgang gekoppelt sind, gelten nur für Termine in dem im Angebot genannten Jahr.

Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Anzahlung sichert den Termin (§ 2 Abs. 2) und wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.

Die Restvergütung ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Angebot kein abweichender Zahlungsplan vereinbart ist. Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen und Zusatzstunden werden nach dem Termin gesondert abgerechnet und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Die Freigabe der fertigen Aufnahmen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 12 erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

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§ 6 Zusatzstunden, Reise- und Nebenkosten

Wird die vereinbarte Begleitdauer überschritten, wird jede angefangene weitere Stunde berechnet. Für vorab vereinbarte Zusatzstunden gilt der Stundensatz von 220 €, für erst am Veranstaltungstag spontan hinzukommende Stunden 250 €. Zusatzstunden werden nur erbracht, wenn der Auftraggeber sie vor Ort verlangt; sie kommen mit der Aufforderung zustande.

Die Anfahrt ist in der Paketvergütung enthalten, soweit im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist. Darüber hinausgehende Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn sie vorher vereinbart und im Angebot ausgewiesen wurden.

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§ 7 Verschiebung des Termins

Muss der Termin verschoben werden, teilt der Auftraggeber dies unverzüglich in Textform mit. Eine einmalige Verschiebung ist kostenfrei möglich, wenn der neue Termin innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglichen Termin liegt und der Auftragnehmer an diesem Tag noch verfügbar ist. Bereits gezahlte Beträge werden auf den neuen Termin angerechnet. Ändert sich dadurch die Preisgrundlage (z. B. weil ein jahrgangsgebundener Rabatt entfällt), gilt der Preis des neuen Termins.

Ist der Auftragnehmer am gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar oder liegt der neue Termin außerhalb des Zeitraums nach Absatz 1, kann der Auftraggeber den Vertrag beenden; es gilt dann § 8 mit dem Zeitabstand zum ursprünglich vereinbarten Termin.

Jede weitere Verschiebung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

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§ 8 Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen (§ 648 BGB). Maßgeblich für die Höhe der Ausfallvergütung ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Auftragnehmer eingeht, im Verhältnis zum vereinbarten Termin.

Anstelle einer konkreten Abrechnung wird die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung wie folgt pauschaliert (jeweils bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung):

  • Kündigung früher als 12 Monate vor dem Termin: 25 %
  • Kündigung weniger als 12 bis 6 Monate vor dem Termin: 40 %
  • Kündigung weniger als 6 bis 3 Monate vor dem Termin: 60 %
  • Kündigung weniger als 3 Monate bis 1 Monat vor dem Termin: 80 %
  • Kündigung weniger als 1 Monat vor dem Termin: 100 %

Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet; ein übersteigender Betrag wird erstattet. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Vergütungsanspruch entstanden ist; in diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen geringeren Betrag. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Anspruchs nach § 648 Satz 2 BGB vorbehalten.

Wird der Vertrag beendet, weil die Hochzeit aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt am vereinbarten Termin nicht stattfinden darf, gilt vorrangig § 9 Abs. 3.

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§ 9 Verhinderung des Auftragnehmers und höhere Gewalt

Kann der Auftragnehmer die Leistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat – insbesondere Krankheit, Unfall oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse –, nicht oder nicht vollständig erbringen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um eine gleichwertige Ersatzperson aus seinem Partnernetzwerk.

Kommt keine Ersatzperson zustande oder lehnt der Auftraggeber die angebotene Ersatzperson ab, entfällt der Vergütungsanspruch für die nicht erbrachte Leistung; bereits gezahlte Beträge werden insoweit unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit § 15 nichts anderes bestimmt. Wurde die Leistung teilweise erbracht, wird anteilig abgerechnet.

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Epidemien, Naturereignisse) am vereinbarten Termin nicht stattfinden, sind beide Seiten berechtigt, eine Verschiebung nach § 7 Abs. 1 zu verlangen; bereits gezahlte Beträge werden auf den Ersatztermin angerechnet. Kommt kein Ersatztermin zustande, rechnet der Auftragnehmer nur die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Aufwendungen ab; die Pauschalen des § 8 gelten in diesem Fall nicht.

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§ 10 Lieferung, Bearbeitung und Rohdaten

Die fertigen Aufnahmen werden über die Online-Galerie nach § 11 bereitgestellt. Als Regellieferzeit gilt ein Zeitraum von etwa 30 Tagen ab dem Veranstaltungstag; eine erste Vorschau erfolgt in der Regel deutlich früher. Diese Zeitangaben sind unverbindliche Richtwerte und nur dann verbindliche Fristen, wenn sie ausdrücklich in Textform als solche vereinbart wurden.

Geliefert werden ausschließlich die vom Auftragnehmer ausgewählten und bearbeiteten Aufnahmen. Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Aufnahmen, Rohdateien (RAW), des gesamten Videorohmaterials, von Projektdateien oder von aussortierten Aufnahmen besteht nicht.

Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Bearbeitungswünsche (z. B. aufwendige Retusche einzelner Bilder, zusätzliche Schnittfassungen) sind gesondert zu vereinbaren und werden nach Aufwand berechnet.

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§ 11 Online-Galerie und Gäste-Upload

Der Auftraggeber erhält eine passwortgeschützte Online-Galerie zum Ansehen, Herunterladen und Teilen der Aufnahmen. Die Galerie steht für mindestens zwölf Monate ab Bereitstellung zur Verfügung. Der Auftraggeber wird ausdrücklich gebeten, alle Dateien innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und eigenständig zu sichern.

Ein Anspruch auf dauerhafte oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Galerie besteht nicht. Kurzzeitige Unterbrechungen, etwa durch Wartung oder Störungen beim Hosting-Dienstleister, stellen keinen Mangel dar.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, das Zugangspasswort nur an Personen weiterzugeben, denen er den Zugriff gestatten möchte.

Soweit die Galerie eine Upload-Funktion für Gäste bietet, verantwortet der Auftraggeber die von seinen Gästen hochgeladenen Inhalte. Er stellt sicher, dass dabei keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, rechtswidrige oder offensichtlich unzulässige Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu entfernen.

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§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer und ist nicht übertragbar.

Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Aufnahmen zu privaten Zwecken. Dazu gehören insbesondere Abzüge, Fotobücher, die Weitergabe an Familie und Gäste zu deren privater Nutzung sowie die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen.

Jede gewerbliche oder kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Das gilt insbesondere für die Weitergabe an andere an der Hochzeit beteiligte Dienstleister (z. B. Location, Floristik, Brautmode, Hochzeitsplanung, Catering) zu deren Werbezwecken sowie für die Nutzung durch Verlage, Blogs oder Hochzeitsportale.

Bearbeitungen der Aufnahmen, die deren Charakter verändern – insbesondere nachträgliche Farb- und Kontrastveränderungen, Filter, Ausschnitte oder KI-gestützte Veränderungen –, bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sie öffentlich zugänglich gemacht werden. Zulässige Anpassungen an technische Formatvorgaben (z. B. Zuschnitt für ein Story-Format) bleiben davon unberührt.

Bei einer öffentlichen Wiedergabe wird um Nennung des Urhebers („Vincent Würzinger Photography“) bzw. um eine Verlinkung des Profils gebeten.

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§ 13 Veröffentlichung zu Werbezwecken

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen zur Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere im Portfolio, auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Printmaterialien, bei Wettbewerben und in der Fachpresse. Der Auftraggeber willigt hierin ein (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 22 KUG).

Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ganz oder teilweise formlos widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen – auch für einzelne Aufnahmen oder für bestimmte Abschnitte des Tages (etwa Getting Ready, Trauung oder Aufnahmen mit Kindern). Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Bereits gedruckte Materialien und bereits erfolgte Veröffentlichungen Dritter müssen nicht zurückgerufen werden; auf den eigenen Kanälen entfernt der Auftragnehmer die betroffenen Aufnahmen unverzüglich. Auf die Vergütung hat ein Widerspruch keinen Einfluss.

Aufnahmen, auf denen Gäste erkennbar abgebildet sind, veröffentlicht der Auftragnehmer nur, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bekannte Widersprüche von Gästen vorab mit.

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§ 14 Datensicherung und Aufbewahrung

Der Auftragnehmer sichert das Material am Veranstaltungstag und während der Bearbeitung mit der branchenüblichen Sorgfalt, insbesondere durch mehrfache Speicherung.

Die fertig bearbeiteten Dateien bewahrt der Auftragnehmer für mindestens zwölf Monate ab Bereitstellung auf. Unbearbeitetes Rohmaterial wird in der Regel drei Monate nach Bereitstellung der fertigen Aufnahmen gelöscht. Eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht besteht nicht; der Auftraggeber ist deshalb für die eigene dauerhafte Sicherung selbst verantwortlich.

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§ 15 Mängel und Haftung

Offensichtliche Mängel der Lieferung sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform anzuzeigen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.

Die künstlerische Gestaltung, Bildauswahl und Bearbeitung nach § 3 stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für unvermeidbare Einschränkungen, die sich aus dem Ablauf, den örtlichen Gegebenheiten, den Lichtverhältnissen oder aus Vorgaben Dritter (z. B. Aufnahmeverbote während der Trauung) ergeben.

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Kommt es trotz Einhaltung der Sorgfalt nach § 14 zu einem technisch bedingten Verlust von Aufnahmen, richtet sich die Haftung nach den Absätzen 3 und 4; im Übrigen beschränkt sich der Anspruch des Auftraggebers auf die Erstattung der für den betroffenen Leistungsteil gezahlten Vergütung.

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§ 16 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Kommt der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon, Messenger) zustande, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag.

Bei Verträgen über die Begleitung einer Hochzeit oder eines vergleichbaren Anlasses zu einem konkret vereinbarten Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht: Es handelt sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die der Vertrag einen spezifischen Termin vorsieht.

Für alle übrigen Leistungen, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gilt die Widerrufsbelehrung, die auf der Seite „Widerrufsrecht“ abrufbar ist. Dort findet sich auch das Muster-Widerrufsformular.

Das vertragliche Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 dieser AGB besteht unabhängig vom Widerrufsrecht und bleibt in jedem Fall bestehen.

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§ 17 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und aus der Datenschutz- und Einwilligungsvereinbarung zum Vertrag.

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§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Widerrufsrecht und Datenschutz

Die vollständige Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular findet ihr auf einer eigenen Seite. Wie wir mit euren Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

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